Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag. Geschäftsbedingungen im Hotelgewerbe. Herausgegeben von der Fachgruppe Hotels und verwandte Betriebe im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA)
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistung den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen.
4. Bei einer Stornierung innerhalb von 4 Wochen vor dem Anreisedatum wird je nach Stornozeitpunkt eine Stornogebühr von bis zu 80% des regulären Übernachtungspreises fällig. (Es sei denn das Zimmer kann anderweitig vermietet werden.)
4b. Eine garantierte Reservierung liegt dann vor, wenn der Gast die bestellten Zimmer nicht vor 18.00 Uhr am Anreisetag storniert. Bei Nichterscheinen des Gastes wird der volle Betrag des gebuchten Aufenthaltes fällig.
5. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
6. Bitte beachten Sie, dass zu bestimmten Daten (z.B. Feiertagen) und Veranstaltungen (z.B. Festspiele) gesonderte Stornofristen vom Gästehaus erhoben werden können.
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